Glossar

Hier finden Sie viele relevante Begriffe aus dem Bereich der Sozialmedizin, die Ihnen bei dem Verständnis von Gutachten oder Bescheiden helfen können.

Arbeitsunfall

Ein Unfall, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit (meist die eigentliche Arbeit) erleidet. Der orthopädische Gutachter muss oft klären, ob ein Körperschaden (z.B. ein Meniskusriss) wirklich durch das Unfallereignis oder durch einen anlagebedingten Vorschaden (Verschleiß) entstanden ist.

Belastbarkeit
BDie Fähigkeit einer Person, unter verschiedenen Bedingungen körperlich oder psychisch aktiv zu sein, zu arbeiten oder den Anforderungen des täglichen Lebens gerecht zu werden
Berufliche Wiedereingliederung

Berufliche Wiedereingliederung**: Der Prozess, bei dem eine Person nach gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung wieder in den Arbeitsmarkt integriert wird.

Beweisanordnung

Ein offizieller Beschluss eines Gerichts (z.B. Sozial- oder Landgericht), der genau festlegt, welche medizinischen Fragen der Sachverständige (Gutachter) klären muss. Als Gerichtsgutachter sind wir strikt an diese Fragen gebunden. 

Berufsgenossenschaft (BG)

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Die BG beauftragt häufig orthopädische Gutachten (z.B. Rentengutachten oder Zusammenhangsgutachten), um nach Arbeitsunfällen über Leistungsansprüche wie Verletztenrente zu entscheiden. 

Berufskrankheit (BK)

Eine Krankheit, die sich Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit zuziehen (im orthopädischen Bereich oft BK 2108: bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch schweres Heben und Tragen). Die gutachterliche Anerkennung ist an strenge medizinische und juristische Kriterien geknüpft. 

Behandlungsfehler-Gutachten

Ein medizinisches Sachverständigengutachten, das klärt, ob bei einer ärztlichen Behandlung (z.B. einer orthopädischen Operation) vom ärztlichen Facharztstandard abgewichen wurde und ob dieser Fehler kausal für einen Gesundheitsschaden ist.

Degenerative Veränderungen

Alters- oder belastungsbedingter „Verschleiß“ an Gelenken, Sehnen oder der Wirbelsäule (z.B. Arthrose). Im Gutachten ist die Abgrenzung extrem wichtig: Ist ein Riss der Rotatorenmanschette unfallbedingt (traumatisch) oder degenerativ (verschleißbedingt)? 

Durchgangsarzt (D-Arzt)

Ein Facharzt (meist für Orthopädie und Unfallchirurgie), der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung hat, um Arbeits- und Wegeunfälle zu behandeln. Wir erstellen auch Gutachten im Auftrag von D-Ärzten oder BGen. 

Gliedertaxe

Eine feste Tabelle in der privaten Unfallversicherung (PUV). Sie legt fest, wie viel Prozent Invalidität bei vollständigem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils (z.B. Arm = 70%, Bein = 70%) angenommen werden. Der Gutachter bewertet den Bruchteil dieses Wertes (z.B. 1/10 Beinwert bei einem leichten Knie-Dauerschaden). 

Gutachten (Partei- vs. Gerichtsgutachten)

Ein Gerichtsgutachten wird direkt vom Richter beauftragt; der Arzt ist neutraler Helfer des Gerichts. Ein Parteigutachten (oder Privatgutachten) wird von einer Privatperson, einem Anwalt oder einer Versicherung in Auftrag gegeben, um medizinische Fakten vor oder während eines Rechtsstreits zu untermauern.

GdB (Grad der Behinderung)

Ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht. Er drückt die Schwere einer Behinderung auf einer Skala von 20 bis 100 aus und wird nicht in Prozenten angegeben. Orthopädische Gutachten liefern oft die medizinische Grundlage für das Versorgungsamt zur Feststellung des GdB (z.B. bei Gelenkversteifungen oder Wirbelsäulensyndromen), damit die Einschränkung der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschätzt und ein Nachteilsausgleich erfolgen kann.

Invalidität

Ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden nach einem Unfall, der in der Regel nicht mehr ausheilt. Die Feststellung der Invalidität (Dauerschaden) ist die zentrale Aufgabe bei Gutachten für die private Unfallversicherung (PUV) und erfolgt meist erst 12 bis 15 Monate nach dem Unfall.

Kausalität (Zusammenhangsfrage)

 Der rechtliche und medizinische Ursache-Wirkungs-Zusammenhang. Die wichtigste und oft schwierigste Aufgabe des Gutachters ist es, wissenschaftlich fundiert zu begründen, ob ein Unfallereignis die rechtlich wesentliche Ursache für den aktuellen Gesundheitsschaden ist.

MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)

Ein Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die MdE gibt in Prozent (0 bis 100) an, wie stark die Fähigkeit eines Verletzten eingeschränkt ist, sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ab einer MdE von 20% (über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus) wird oft eine Verletztenrente gezahlt.

Private Unfallversicherung (PUV)

 Eine freiwillige Versicherung, die bei bleibenden Schäden (Invalidität) nach Unfällen in der Freizeit oder im Beruf zahlt. Die Begutachtung unterscheidet sich grundlegend von der BG-Begutachtung, da hier die Gliedertaxe und vertragliche Versicherungsbedingungen gelten.

Reha-Entlassungsbericht: Ein wichtiges Dokument für Gutachter. Es dokumentiert den Gesundheitszustand und das Leistungsvermögen eines Patienten am Ende einer Rehabilitationsmaßnahme. Er dient oft als Vorbefund für Rentengutachten.

Wegeunfall:

Ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet. Er ist rechtlich dem Arbeitsunfall gleichgestellt und fällt in die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft.

Zweifelhafte Kausalität

Wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, ob ein Unfall zu einer Verletzung geführt hat (z.B. bei komplexen Schulterverletzungen), muss der Gutachter den medizinischen Sachverhalt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft abwägen und Wahrscheinlichkeiten darlegen.

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