Gutachtenstelle

Willkommen in der Gutachtenstelle von Dr. A. Olivier und Prof. Dr. L. Olivier-Zweigstelle Düsseldorf (Bürogemeinschaft)

Fragen zum Ablauf und zur Vorbereitung

1. Was genau ist ein orthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten? Ein medizinisches Gutachten ist keine Behandlungsmaßnahme. Es ist eine neutrale, wissenschaftlich fundierte und objektive Bestandsaufnahme Ihres Gesundheitszustandes zu einem bestimmten Stichtag, meist zur Klärung rechtlicher oder finanzieller Ansprüche (z.B. Rente, Schmerzensgeld, Invaliditätsleistung).

2. Wer beauftragt ein orthopädisches Gutachten? Auftraggeber sind in der Regel Zivil- oder Sozialgerichte, gesetzliche Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), private Unfallversicherungen, Rentenversicherungen oder – bei Privatgutachten – Sie selbst bzw. Ihr Rechtsanwalt.

3. Wie lange dauert der Termin in der Gutachtenstelle? Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein. Je nach Komplexität des Falles und Umfang der Aktenlage dauert der Termin bei uns in der Praxis in Düsseldorf in der Regel zwischen 1 und 2,5 Stunden. Dies umfasst das Gespräch (Anamnese) und die körperliche Untersuchung.

4. Was muss ich zur gutachterlichen Untersuchung mitbringen? Bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis, aktuelle medizinische Befunde, OP-Berichte, Entlassungsbriefe aus Rehakliniken sowie vorhandene Bildgebung (Röntgen, MRT, CT) auf CD-ROM oder als QR-Code/Link mit. Auch eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente ist wichtig.

5. Tut die Untersuchung beim Gutachter weh? Nein. Die Untersuchung gleicht einer sehr gründlichen fachorthopädischen Routineuntersuchung. Wir testen Beweglichkeit, Kraft, Reflexe und Durchblutung. Wir werden Sie niemals zwingen, Bewegungen auszuführen, die Ihnen akute Schmerzen bereiten. Bitte kommunizieren Sie Ihre Schmerzgrenze während der Untersuchung.

6. Darf eine Begleitperson bei der Untersuchung anwesend sein? Das hängt vom Auftraggeber ab. Bei Privatgutachten ist dies meist problemlos möglich. Bei Gerichtsgutachten oder BG-Gutachten ist die Anwesenheit Dritter oft nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers (Gericht/Versicherung) gestattet, um die Neutralität nicht zu gefährden.

7. Werde ich am Tag der Begutachtung geröntgt? Das hängt von der Aktenlage und den Fragen des Auftraggebers ab. Wenn aktuelle, aussagekräftige Bilder fehlen, kann es notwendig sein, am selben Tag neue Röntgenaufnahmen oder Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.

Fragen zu den Kosten und zur Zuständigkeit

8. Wer trägt die Kosten für das Gutachten? Wenn das Gutachten von einem Gericht, einer Berufsgenossenschaft oder einer Versicherung beauftragt wurde, trägt dieser Auftraggeber auch die gesamten Kosten der Begutachtung. Nur bei Privatgutachten (Parteigutachten), die Sie selbst oder Ihr Anwalt in Auftrag geben, müssen Sie die Kosten tragen.

9. Was kostet ein privates orthopädisches Gutachten in Ihrer Praxis? Die Kosten für ein Privatgutachten richten sich streng nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Da der Aufwand je nach Aktenumfang und Komplexität stark variiert, erstellen wir Ihnen nach einer kurzen Vorab-Einschätzung gerne einen Kostenvoranschlag.

10. Kann ich mir Dr. Olivier als Gutachter selbst aussuchen? Bei privaten Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften haben Sie als Patient oft ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht (§ 200 SGB VII). Sie können verlangen, dass Dr. Olivier als unabhängiger Gutachter in Düsseldorf mit der Expertise beauftragt wird.

Fragen zu Ergebnissen und Rechten

11. Sind Sie als Gutachter neutral oder arbeiten Sie für die Versicherung? Als ärztliche Gutachter sind wir gesetzlich und berufsrechtlich zu absoluter Neutralität, Unabhängigkeit und Objektivität verpflichtet. Wir vertreten weder die Interessen der Versicherung noch die des Patienten, sondern ausschließlich den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft.

12. Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig geschrieben ist? Nach der körperlichen Untersuchung in unserer Praxis in Düsseldorf dauert es in der Regel 2 bis 4 Wochen, bis das Gutachten final diktiert, geschrieben, geprüft und an den Auftraggeber (Gericht/Versicherung) versendet ist.

13. Darf ich das Gutachten vorab lesen? Nein, der Gutachter darf das Dokument ausschließlich an den offiziellen Auftraggeber (z.B. das Gericht oder die Versicherung) senden. Sie können das fertige Gutachten dann bei der jeweiligen Stelle oder über Ihren Rechtsanwalt anfordern.

14. Was passiert, wenn ich mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden bin? Ein Gutachten ist eine medizinische Einschätzung, kein Gerichtsurteil. Sind Sie unzufrieden, können Sie im Rahmen eines Verfahrens (oft über Ihren Anwalt) Stellungnahmen einreichen, medizinische Einwände erheben oder im sozialgerichtlichen Verfahren nach § 109 SGG ein Zweitgutachten durch einen Arzt Ihres Vertrauens beantragen.

Fachspezifische Fragen (MD, GdB, Invalidität)

15. Was ist der Unterschied zwischen MdE und GdB? Die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) gilt im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung und bemisst, wie stark Sie nach einem Arbeitsunfall auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt sind. Der GdB (Grad der Behinderung) ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht und bewertet die Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine Krankheit die Ursache ist.

16. Wie bewerten Sie die Invalidität für meine private Unfallversicherung? Wir prüfen, ob und in welchem Ausmaß ein unfallbedingter Dauerschaden vorliegt. Die Bewertung erfolgt nicht nach dem GdB, sondern strikt nach den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages, meist anhand der sogenannten „Gliedertaxe“ (z.B. Beurteilung der Funktionseinbuße eines Arms oder Beins).

17. Was bedeutet „Kausalitätsprüfung“ nach einem Unfall? Bei der Kausalitätsprüfung müssen wir medizinisch klären, ob der aktuelle körperliche Schaden wirklich und wesentlich durch den Unfall verursacht wurde oder ob es sich um eine anlagebedingte Erkrankung (z.B. altersbedingter Verschleiß / Arthrose) handelt, die auch ohne den Unfall aufgetreten wäre.

18. Beurteilen Sie auch Behandlungsfehler? Ja. In ausgewählten Fällen erstellen wir Gutachten zur Frage, ob bei einer orthopädischen oder unfallchirurgischen Vorbehandlung (z.B. einer Operation) vom fachärztlichen Standard abgewichen wurde und ob daraus ein gesundheitlicher Schaden resultierte.

19. Ich hatte einen Wegeunfall, aber die Schulter schmerzt Monate später wieder. Was nun? Wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall von der BG anerkannt wurde, aber später Komplikationen oder erneute Schmerzen auftreten, beauftragt die BG oft ein „Zusammenhangsgutachten“. Wir prüfen dann, ob die neuen Beschwerden noch Folgen des damaligen Unfalls sind.

20. Erstellen Sie auch Gutachten zur Berufsunfähigkeit (BU)? Ja. Für private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Gerichte prüfen wir den orthopädischen Status quo und beurteilen, inwieweit Sie aufgrund von Problemen am Bewegungsapparat in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuführen.

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