Berufskrankheiten

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die gängisten Berufskrankheiten auf orthopädischem Fachgebiet

Berufskrankheit im Allgemeinen

Kein Krankheitsbild ist für sich genommen beweisend für eine berufliche Verursachung.Rückenschmerzen, Knieverschleiß und Schulterbeschwerden sind in der Allgemeinbevölkerung sehr häufig – auch bei Menschen ohne jede berufliche Belastung. Genau deshalb ist in jedem Einzelfall genaues Hinschauen notwendig.
BK 2108 – Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule(LWS)

Worum geht es?

Erfasst sind bandscheibenbedingte Erkrankungen der LWS durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung.

Typische Verdachtsmomente

– Jahrzehntelange Tätigkeit in Pflege, Bau, Logistik, Landwirtschaft, Gerüstbau, Möbeltransport

– Wiederkehrendes Heben und Umlagern schwerer Lasten über viele Schichten hinweg

– Anhaltende Kreuzschmerzen mit Ausstrahlung, Bewegungseinschränkung, ggf. neurologische Ausfälle

– Bildgebender Nachweis von Bandscheibenschäden, betont in den unteren LWS-Segmenten

Warum die Anerkennung schwierig ist

Zwei Hürden sind zu nehmen, und beide sind hoch. Erstens muss die berufliche Belastung nachgewiesen werden – rückblickend, oft über 30 oder 40 Jahre, anhand von Arbeitgeberauskünften, Zeugenangaben und Dosismodellen. Zweitens muss das Schadensbild zur Belastung passen: Die sogenannten Konsensempfehlungen beschreiben Konstellationen, bei denen ein beruflicher Zusammenhang wahrscheinlich, unwahrscheinlich oder offen ist. Verschleiß, der gleichmäßig über die gesamte Wirbelsäule verteilt ist oder die Halswirbelsäule stärker betrifft als die Lendenwirbelsäule, spricht eher gegen einen beruflichen Zusammenhang.

Erschwerend kommt hinzu: Bandscheibenschäden der LWS sind so verbreitet, dass ihr bloßes Vorliegen wenig aussagt. Die Beurteilung entscheidet sich an Details – der Verteilung der Schäden über die Segmente, dem zeitlichen Verlauf, konkurrierenden Ursachen, dem Alter bei Erstmanifestation.

Hier ist genaues Hinschauen notwendig; pauschale Aussagen führen regelmäßig in die Irre.

Fliesenleger
BK 2112 – Gonarthrose durch kniebelastende Tätigkeit

Worum es geht

Kniegelenksverschleiß durch eine Tätigkeit im Knien oder unter vergleichbarer Kniebelastung.

Typische Verdachtsmomente

– Fliesenleger, Bodenleger, Estrichleger, Bergleute, Installateure, Dachdecker

– Jahrzehntelange Arbeit im Knien, Hocken, Fersensitz oder Kriechen

– Belastungsabhängiger Knieschmerz, Anlaufschmerz, Bewegungseinschränkung

– Röntgenologisch nachweisbare Arthrose, in der Regel beidseitig

Warum die Anerkennung schwierig ist

Der Verordnungsgeber hat quantitative Schwellen vorgesehen: eine kumulative Mindestdauer kniebelastender Tätigkeit über das Arbeitsleben sowie eine Mindestdauer je Arbeitsschicht. Diese Stunden müssen rückblickend rekonstruiert werden – häufig für Tätigkeiten, die vor Jahrzehnten ausgeübt wurden, teils bei Betrieben, die es nicht mehr gibt. Schon geringe Abweichungen in der Schätzung können über Anerkennung oder Ablehnung entscheiden.

Zusätzlich muss die Arthrose einen bestimmten Schweregrad erreichen und klinisch relevant sein. Und es sind konkurrierende Ursachen zu prüfen: Übergewicht, frühere Meniskus- oder Kreuzbandverletzungen, Achsfehlstellungen, entzündliche Gelenkerkrankungen.

Auch hier gilt: Ohne genaues Hinschauen auf Vorgeschichte, Achsverhältnisse und Verlauf ist eine belastbare Beurteilung nicht möglich.

BK 2117 – Schaden der Rotatorenmanschette der Schulter

Worum es geht

Seit dem 1. April 2025 in der Berufskrankheitenliste: Schäden der Rotatorenmanschette durch langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, wiederholte Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendung im Schulterbereich beim Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen.

Typische Verdachtsmomente

– Arbeiten mit den Händen auf oder über Schulterhöhe über viele Jahre – Montage, Schweißen, Malerarbeiten, Friseurhandwerk, Fischverarbeitung, Schlachtbetriebe

– Nächtlicher Schulterschmerz, Schmerz beim Liegen auf der betroffenen Seite

– Kraftverlust und Bewegungseinschränkung, Ausstrahlung in Nacken und Oberarm

– Sonografischer oder kernspintomografischer Nachweis von Partial- oder Komplettrupturen

Warum die Anerkennung schwierig ist

Diese Berufskrankheit ist noch jung, entsprechend wenig gefestigt ist die Beurteilungspraxis, und höchstrichterliche Rechtsprechung liegt noch kaum vor. Auch hier sind Mindesteinwirkungszeiten nachzuweisen, deren rückblickende Ermittlung aufwendig ist.

Fachlich ist die Abgrenzung besonders anspruchsvoll: Degenerative Rotatorenmanschettenschäden sind altersabhängig sehr häufig und finden sich in bildgebenden Untersuchungen auch bei beschwerdefreien Menschen. Zudem konkurrieren traumatische Ursachen, Impingement bei anatomischen Varianten des Schulterdachs, Kalkeinlagerungen und Erkrankungen des Halswirbelsäulenbereichs, die ähnliche Beschwerden verursachen.

Die Unterscheidung erfordert genaues Hinschauen auf Bildgebung, Rissmorphologie, Seitenverteilung und Krankheitsverlauf.

Fleisch/HWS
BK 2109 – Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule

Worum es geht

Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule(HWS) durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter.

Typische Verdachtsmomente

– Klassisch: Fleischträger, Transportarbeiter mit Sacktragen auf der Schulter, Kohlenträger

– Nackenschmerzen, Bewegungseinschränkung der HWS, Ausstrahlung in Arm oder Hand

– Bildgebender Nachweis von Bandscheibenschäden der unteren HWS

Warum die Anerkennung schwierig ist

Diese Berufskrankheit wird sehr selten anerkannt. Der Verordnungstext ist eng gefasst: Verlangt wird nicht irgendeine Belastung der Halswirbelsäule, sondern das Tragen schwerer Lasten *auf der Schulter*, das die Halswirbelsäule in eine erzwungene Zwangshaltung bringt. Tätigkeiten mit Überkopfarbeit, langem Sitzen am Bildschirm oder Kopfzwangshaltungen anderer Art erfüllen diesen Tatbestand nach der Rechtsprechung nicht.

Zugleich sind degenerative HWS-Veränderungen ab dem mittleren Lebensalter ausgesprochen häufig und altersphysiologisch weitgehend erklärbar. Die Abgrenzung zwischen belastungsbedingtem und altersbedingtem Verschleiß ist der Kernpunkt jeder Begutachtung – und

erfordert genaues Hinschauen auf den konkreten Arbeitsablauf, nicht nur auf die Berufsbezeichnung