Medizinische Ersteinschätzung vor Antrag, Widerspruch oder Klage
Erwerbsminderungsrente · Schwerbehinderung (GdB) · Berufsgenossenschaft · Unfallversicherung
Ein Verfahren vor dem Sozialgericht kann Jahre dauern, und am Ende entscheidet fast immer ein medizinisches Gutachten. Bevor Sie Zeit, Nerven und Geld investieren, sollten Sie wissen, wie Ihre Befunde aus gutachterlicher Sicht zu bewerten sind.
Wir erstellen seit Jahren orthopädische Gutachten für Sozialgerichte, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Wir wissen, welche Kriterien Gutachter anlegen und woran Anträge häufig scheitern. Diese Erfahrung bieten wir Ihnen in einer unabhängigen Ersteinschätzung nach Aktenlage an. Sie müssen dafür nicht in die Praxis kommen.
Was wir für Sie prüfen
Bei der Erwerbsminderungsrente schätzen wir ein, ob Ihre orthopädischen Befunde ein eingeschränktes Leistungsvermögen begründen und wie viele Stunden täglicher Arbeit medizinisch realistisch sind.
Beim Grad der Behinderung prüfen wir, ob Ihr Bescheid den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen entspricht und ob ein höherer GdB oder ein Merkzeichen in Betracht kommt.
Bei der Berufsgenossenschaft bewerten wir, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit medizinisch plausibel ist, etwa bei bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule (BK 2108/2109), und wie hoch die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausfallen könnte.
Bei der privaten Unfallversicherung schätzen wir die Invalidität nach der Gliedertaxe ein.
So läuft die Ersteinschätzung ab
- Sie schreiben uns an info@professor-olivier.de und beschreiben kurz Ihr Anliegen: um welches Verfahren es geht, in welchem Stadium es ist und welche Unterlagen Ihnen vorliegen.
- Anhand des Umfangs Ihrer Akte schicken wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie viele Bescheide, Befunde und Vorgutachten durchzusehen sind.
- Wenn Sie zustimmen, übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen auf dem Weg, den wir Ihnen nennen, und wir werten sie aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Kurzstellungnahme. Darin steht, wie wir die medizinische Lage einschätzen, welche Befunde fehlen und welche weiteren Untersuchungen sinnvoll wären.
Die Stellungnahme können Sie Ihrem Anwalt, Ihrem Sozialverband oder Ihrer Rechtsschutzversicherung vorlegen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Was wir nicht leisten
Wir sind Ärzte, keine Rechtsanwälte. Über rechtliche Erfolgsaussichten, Fristen und das Vorgehen im Verfahren berät Sie ein Fachanwalt für Sozialrecht oder ein Sozialverband.
Medizinische Ersteinschätzung vor Antrag, Widerspruch oder Klage
Erwerbsminderungsrente · Schwerbehinderung (GdB) · Berufsgenossenschaft · Unfallversicherung
Ein Verfahren vor dem Sozialgericht kann Jahre dauern, und am Ende entscheidet fast immer ein medizinisches Gutachten. Bevor Sie Zeit, Nerven und Geld investieren, sollten Sie wissen, wie Ihre Befunde aus gutachterlicher Sicht zu bewerten sind.
Wir erstellen seit Jahren orthopädische Gutachten für Sozialgerichte, Berufsgenossenschaften und Versicherungen. Wir wissen, welche Kriterien Gutachter anlegen und woran Anträge häufig scheitern. Diese Erfahrung bieten wir Ihnen in einer unabhängigen Ersteinschätzung nach Aktenlage an. Sie müssen dafür nicht in die Praxis kommen.
Was wir für Sie prüfen
Bei der Erwerbsminderungsrente schätzen wir ein, ob Ihre orthopädischen Befunde ein eingeschränktes Leistungsvermögen begründen und wie viele Stunden täglicher Arbeit medizinisch realistisch sind.
Beim Grad der Behinderung prüfen wir, ob Ihr Bescheid den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen entspricht und ob ein höherer GdB oder ein Merkzeichen in Betracht kommt.
Bei der Berufsgenossenschaft bewerten wir, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit medizinisch plausibel ist, etwa bei bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule (BK 2108/2109), und wie hoch die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausfallen könnte.
Bei der privaten Unfallversicherung schätzen wir die Invalidität nach der Gliedertaxe ein.
So läuft die Ersteinschätzung ab
- Sie schreiben uns an [praxis@beispiel.de] und beschreiben kurz Ihr Anliegen: um welches Verfahren es geht, in welchem Stadium es ist und welche Unterlagen Ihnen vorliegen.
- Anhand des Umfangs Ihrer Akte schicken wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Der Aufwand hängt vor allem davon ab, wie viele Bescheide, Befunde und Vorgutachten durchzusehen sind.
- Wenn Sie zustimmen, übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen auf dem Weg, den wir Ihnen nennen, und wir werten sie aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Kurzstellungnahme. Darin steht, wie wir die medizinische Lage einschätzen, welche Befunde fehlen und welche weiteren Untersuchungen sinnvoll wären.
Die Stellungnahme können Sie Ihrem Anwalt, Ihrem Sozialverband oder Ihrer Rechtsschutzversicherung vorlegen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Was wir nicht leisten
Wir sind Ärzte, keine Rechtsanwälte. Über rechtliche Erfolgsaussichten, Fristen und das Vorgehen im Verfahren berät Sie ein Fachanwalt für Sozialrecht oder ein Sozialverband. Wenn wir Sie vorab beraten haben, übernehmen wir in Ihrem späteren Verfahren keine gerichtliche Begutachtung. So bleibt unsere Unabhängigkeit als Gutachter gewahrt.
FAQ
Lohnt sich ein Widerspruch gegen meinen GdB-Bescheid?
Das hängt davon ab, ob alle Funktionseinschränkungen erfasst und richtig eingestuft wurden. Häufig fehlen aktuelle Befunde oder einzelne Gesundheitsstörungen wurden nicht berücksichtigt. In der Ersteinschätzung gleichen wir Ihre Befunde mit den Bewertungsmaßstäben ab.
Welche Unterlagen brauche ich für die Erwerbsminderungsrente?
Entscheidend sind aktuelle fachärztliche Befunde mit konkreten Funktionsangaben, nicht nur Diagnosen. Wir sagen Ihnen, welche Befunde in Ihrer Akte die Leistungseinschätzung tragen und welche fehlen.
Wird mein Bandscheibenvorfall als Berufskrankheit anerkannt?
Dafür müssen sowohl die berufliche Belastung als auch das Schadensbild bestimmte Kriterien erfüllen, die in den Konsensempfehlungen festgelegt sind. Ob das Schadensbild zu Ihrer Belastung passt, können wir anhand Ihrer Bildgebung und Befunde einschätzen.
Muss ich für die Ersteinschätzung in die Praxis kommen?
Nein. Wir beurteilen Ihren Fall nach Aktenlage, also anhand Ihrer Bescheide, Befundberichte, Bildgebung und eventuell vorhandener Gutachten. So arbeiten auch Gutachter im Verfahren häufig, wenn sie zu bestehenden Bewertungen Stellung nehmen.
Kontakt
Schreiben Sie uns an info@professor-olivier.de
Bitte schicken Sie mit der ersten Nachricht noch keine medizinischen Unterlagen. Wie Sie diese sicher übermitteln, teilen wir Ihnen mit dem Kostenvoranschlag mit.
